Nicht nur für Verbraucher mit Lebensmittelallergie macht die neue Kennzeichnungsverordnung Sinn. Auch alle, die auf Kalorien, Fett, Zucker, etc. achten, dürften sich auf die neuen Vorgaben freuen.
Kunstkäse auf der Pizza. Krebsfleischimitat, das in Shrimpsgestalt zum Kauf verleitet. Formfleisch, das an Stelle von gewachsenem Fleisch im Hähnchen-Nugget steckt?
Derzeit ist es nicht immer einfach, sich als Verbraucher im Lebensmittel-Dschungel zurechtzufinden. Wenn nicht gerade Imitate verwirren, können schwer ablesbare Angaben für Zucker, Fett und Co. sowie bedenkliche Inhaltsstoffe wie Allergene für Sorgenfalten sorgen.
Lebensmittel: Neue Kennzeichnungsverordnung
Egal ob bislang eine Lebensmittelallergie den Einkauf zu einem schwierigen Unterfangen werden ließ oder ob man ’nur‘ genau wissen will, was in den gekauften Produkten steckt – die neue EU-Kennzeichnungsverordnung macht den Einkauf von Lebensmitteln in Zukunft verständlicher.
Hersteller sind zukünftig beispielsweise verpflichtet, den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz, Proteinen und Kohlehydraten pro hundert Gramm bzw. pro hundert Milliliter bei Getränken in einer Mindestschriftgröße auf den Packungen abzudrucken. Koffeinhaltige Speisen sind mit einem Warnhinweis zu versehen. Anders als es ursprünglich geplant war, müssen die Nährwertangaben jedoch nicht auf der Vorderseite platziert werden. Auch von einer Ampel-Kennzeichnung wurde abgesehen.
Lebensmittelimitate müssen auch zukünftig zwar nicht als „Imitat“ gekennzeichnet werden, haben aber Hinweise wie „aus Fleischstücken zusammengefügt“ oder „aus Fischstücken zusammengefügt“ zu tragen. Außerdem darf Analogkäse nicht mehr als „Käse“ bezeichnet werden – stattdessen ist aufzuführen, woraus er besteht.
Wichtig für Menschen mit Lebensmittelallergie: Damit sie ‚ihre‘ Allergene zukünftig besser erkennen, sollen diese in der Liste der Zutaten in Farb- oder Fettdruck erscheinen. Und auch Restaurants und Kantinen müssen Allergene kenntlich machen.
Lose Ware muss ebenfalls Allergen-Hinweis tragen
Auch die lose Ware beim Bäcker bzw. an der Wurst- und Käsetheke muss in Zukunft einen Hinweis auf Allergene tragen. Anders als das fertig abgepackte Produkt im Supermarkt wird lose Ware aber auch zukünftig keine Nährwertkennzeichnung enthalten. – Mehr dazu ist z.B. hier zu finden.