Die schulmedizinische Option beim Auftreten einer Nesselsucht ist in der Regel die Gabe eines Antihistaminikums. Wie sieht es aber aus, wenn man von chemischen Mitteln absehen und die Urtikaria lieber homöopathisch behandeln möchte?
Das Wesen der Nesselsucht sowie die schulmedizinischen Möglichkeiten ihrer Behandlung sind uns nun schon in groben Zügen bekannt.
Auf der Suche nach alternativen Therapiemethoden bin ich im Internet auf eine Vielzahl von – teilweise recht uneinig wirkenden – Seiten gestoßen, welche eine homöopathische Therapie der Urtikaria skizzieren.
Dabei ist mir ein leichter Hang zur Generalisierung aufgefallen, bei dem nur selten zwischen der akuten und der chronischen Form der Nesselsucht unterschieden wird und die spezifischen Auslöser (allergisch, physikalisch, infektionsbedingt, etc.) ebenfalls häufig nicht berücksichtigt werden.
Grundsätzlich scheint sich Nesselsucht aber recht gut mit homöopathischen Mitteln behandeln zu lassen.
Ich bin während meiner Recherche immer wieder auf Hinweise gestoßen, dass unter anderem die Substanzen Apis mellifica (Gift der Honigbiene) und Urtica Urens (Brennnessel) hilfreich sein könnten. Es hat den Anschein, dass damit auch manche Nesselsucht-Betroffenen Erfolge erzielen konnten, zumindest erwecken dementsprechende Diskussionen in einschlägigen Foren diesen Eindruck.
Die Darreichungsform wie auch die Dosierung der homöopathischen Substanzen richtet sich nach dem spezifischen Krankheitsbild des Einzelnen. Dazu möchte ich mir mangels Fachwissen keine genaue Angabe erlauben. Der Verband klassischer Homöopathen Deutschland e.V. (VKHD) bietet hier nicht nur eine Empfehlung der darzureichenden Potenz, sondern auch eine interessante Auflistung von anderen mit Homöopathie therapierbaren Hautkrankheiten. Zudem wird hier auch noch einmal kurz das „Simile-Prinzip“ erläutert.
Abschließend möchte ich dringend davon abraten, mittels Globuli, Tropfen oder Tabletten am eigenen Körper herumzuexperimentieren. Stattdessen ist die Konsultation eines Homöopathie erfahrenen Arztes oder Heilpraktikers zu empfehlen. Dieser wird dann individuell abklären, ob und wie eine Therapie mit natürlichen Substanzen stattfinden kann.
Generell gilt: Droht eine lebensbedrohliche Situation wie Luftnot oder ein anaphylaktischer Schock muss unbedingt ein Rettungswagen herbeigerufen werden!