Beim konjunktivalen Provokationstest wird das Auge mit einer Allergenlösung konfrontiert. Das Verfahren kann beispielsweise dann angewandt werden, wenn ein Hauttest nicht eindeutig genug ausfällt.
In meiner Reihe über die verschiedenen Provokationstests möchte ich heute mit dem an den Augen durchgeführten Test fortfahren:
Beim konjunktivalen Provokationstest werden die Augen des Patienten mit speziell präparierten Lösungen beträufelt. Auf diese Weise kann das Allergen ausfindig gemacht werden, das beispielsweise bei Heuschnupfen eine Bindehautentzündung bewirkt. Der Test kann auch bei Verdacht auf eine Sensibilisierung gegen Schimmel, Hausstaubmilben o.ä. durchgeführt werden.
Das Verfahren ist in Erwägung zu ziehen, wenn ein Hauttest uneindeutig ausfällt oder der nasale Provokationstest ohne Ergebnis geblieben ist.
Der Ablauf des konjunktivalen Provokationstests ist folgender: Nachdem sich der Arzt vor Testbeginn den Zustand der Bindehäute angesehen hat, träufelt er in ein Auge eine Kontrolllösung. Nach einigen Minuten wird auch in das andere Auge eine Lösung eingebracht – die ist dann mit einem niedrig dosierten Allergen versetzt. Tritt nach etwa zehn Minuten keine Reaktion ein, wiederholt der Arzt den Vorgang mit einer Lösung in höherer Dosierung. Wenn das Auge des Patienten allergische Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen, Juckreiz oder Tränen aufweist, kann der Test beendet werden.
Wie alle Provokationstests birgt auch der konjunktivale Provokationstest Risiken und sollte deshalb nur dann durchgeführt werden, wenn andere Allergietests nicht ausreichen und eine abschließende Klärung zwingend notwendig ist.
Der Test darf darüber hinaus nur bei einem Facharzt bzw. in einer Klinik angewandt werden, damit im Falle eines Allergieschocks (anaphylaktischer Schock) umgehend Maßnahmen eingeleitet werden können.